Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Auch wenn zahlreiche Medikamente und Verfahren zur Behandlung der Ipp und ihrer Folgeerscheinungen angewendet werden, so gibt es bislang nur ein Medikament zur Einnahme, das in Deutschland für die Behandlung der Ipp zugelassen wurde.

Kalium-4-Aminobenzoat wurde von der Arzneimittelbehörde zur Verhinderung des Fortschreitens der Penisverkrümmung durch die Erkrankung Ipp zugelassen. Alle anderen Medikamente werden „off-label" eingesetzt. Das heißt, die Medikamente sind für die Behandlung anderer Erkrankungen entwickelt worden und für den dortigen Einsatz zugelassen.

Bei nicht für diese Erkrankung zugelassenen Medikamenten kann es von Kasse zu Kasse variieren, ob die Behandlungskosten übernommen werden oder nicht. Bei einigen Verfahren oder auch Wirkstoffen können hier erhebliche Behandlungskosten bis zu mehreren tausend Euro zusammenkommen.

Tipp:
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt auch zum Thema Kostenübernahme beraten oder informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Krankenkasse, welche Therapieformen übernommen werden. Gegenüber der Kasse sollten Sie übrigens ganz konkret von der Erkrankung Induratio penis plastica (Ipp) sprechen, um Missverständnisse oder Verwechslung mit Erektionsstörungen zu vermeiden. Die Behandlung der Ipp ist grundsätzlich zu unterscheiden vom Einsatz potenzsteigernder Arzneimittel.